Krankheit Ihres Kindes
Krankheit Ihres Kindes
- Kind ist krank? -> gleiche Meldeverfahren wie bei eigener Erkrankung
- In Deutschland müssen Sie der Personalabteilung vom ersten Tag an eine Bescheinigung des Kinderarztes vorlegen.
- Für die Zeit erhalten Sie kein reguläres Krankengeld
- Kostenerstattung erfolgt durch Ihre Krankenkasse.
Voraussetzung für Erstattung in Deutschland ist:
- Versicherung mit Krankengeld
- Arzt bescheinigt, dass Sie der Arbeit fernbleiben müssen, um...
- Ihr krankes und gesetzlich versichertes Kind zu beaufsichtigen/betreuen/pflegen
- eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person dazu nicht in der Lage ist
- das Kind ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Oben genannten Voraussetzungen sind erfüllt:
- Elternteil hat Anspruch auf Kinderkrankengeld für höchstens 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Kind.
- Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage pro Kind.
- Bei mehrere Kindern: Anspruchsdauer erhöht sich entsprechend.
- Insgesamt hat jeder Elternteil Anspruch auf maximal 25 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kalenderjahr.
- Für Alleinerziehende beträgt die Höchstdauer bis zu 50 Arbeitstage.
- Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bezahlte Freistellung gewährt, werden darauf angerechnet.
- Das Kinderkrankengeld ruht an diesen Tagen.
HINWEIS: Die obigen Informationen beschreiben den üblichen Rechtsweg in Deutschland. Etwaige länderspezifische Besonderheiten an Standorten außerhalb Deutschlands oder aufgrund besonderer Ausnahmefälle (z. B. Corona Sonderregelungen) müssen individuell geprüft werden.