Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
-
Arbeitgeber muss betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten wenn:
-
Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen lang ununterbrochen oder wiederholt krank ist
-
-
Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig.
-
Das BEM ist ein ergebnisoffenes Gespräch
-
es sollen geeignete Maßnahmen zur rechtzeitigen Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit vereinbaren werden
Ziel:
- krankheitsbedingte Fehlzeiten in Zukunft zu reduzieren
-
Voraussetzung dafür ist ein vertrauensvolles Klima im Unternehmen, das die Beteiligten zur Mitarbeit ermutigt.
-
Es ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wobei die Privatsphäre des Einzelnen zu berücksichtigen ist.